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Wird auch als Nominale, Nominalwert oder Nennwert bezeichnet. In den meisten Fällen beträgt dieser EUR 1.000. Der Nennbetrag entspricht der Stückelung und damit auch dem Mindestanlagebetrag des Wertpapiers. Bei festverzinslichen Wertpapieren wird der Nennbetrag am Ende der Laufzeit an die Gläubiger:innen zurückbezahlt, falls kein anderer Rückzahlungskurs angegeben ist. Auch die Verzinsung von Anleihen bezieht sich auf den Nennbetrag.