Sondervermögen

Als Sondervermögen bezeichnet man Kapital, das im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft nicht zum haftenden Eigenkapital zählt. Es ist rechtlich vom Vermögen des Schuldners getrennt und somit nicht von einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit betroffen..
Investmentfonds gemäß InvFG 2011 werden als Sondervermögen aufgelegt.