Produktübersicht

Pfandbriefe begründen direkte, unbedingte und nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin.

Pfandbriefe werden durch einen gesonderten Deckungsstock von Deckungswerten besichert, welcher neben anderen geeigneten Vermögenswerten erstrangige Hypotheken auf österreichische Liegenschaften und auf bestimmte Liegenschaften, welche in anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelegen sind, enthalten kann. Die Deckungswerte für Pfandbriefe werden im Hypothekenregister eingetragen, welches von der Emittentin gemäß dem Hypothekbankgesetz geführt wird.

Pfandbriefe sind geeignete Anlagen für Mündelgeld gemäß § 217 Z 3 ABGB.

Kommunalschuldverschreibungen (Öffentliche Pfandbriefe) begründen direkte, unbedingte und nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin.

Kommunalschuldverschreibungen (Öffentliche Pfandbriefe) werden durch einen gesonderten Deckungsstock von Deckungswerten besichert, welcher neben anderen geeigneten Vermögenswerten Darlehensforderungen gegen inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder andere Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes als Österreich oder die Schweiz sowie deren Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften, oder Forderungen, denen eine Garantie durch eine der vorgenannten Körperschaften zukommt, oder von einer der vorgenannten Körperschaften ausgegebene Schuldverschreibungen oder Schuldverschreibungen, für die eine der vorgenannten Körperschaften die Garantie übernimmt enthalten kann. Die Deckungswerte für Kommunalschuldverschreibungen (Öffentliche Pfandbriefe) werden im Hypothekenregister eingetragen, welches von der Emittentin gemäß dem Hypothekbankgesetz geführt wird.

Kommunalschuldverschreibungen (Öffentliche Pfandbriefe) sind geeignete Anlagen für Mündelgeld gemäß § 230b Z 3 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Bevorrechtigte Nicht Nachrangige Schuldverschreibungen

Die Schuldverschreibungen begründen direkte, unbedingte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Erste Group und die Zahlungsverpflichtungen der Schuldverschreibungen

 (a) haben den gleichen Rang (i) untereinander und (ii) wie alle anderen gegenwärtigen und zukünftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten; und

 (b) sind vorrangig zu Nicht Bevorrechtigten Nicht Nachrangigen Instrumenten.

Nicht Bevorrechtigte Nicht Nachrangige Schuldverschreibungen

Die Schuldverschreibungen begründen direkte, unbedingte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Erste Group, jedoch mit der Maßgabe, dass im Fall eines Konkursverfahrens der Erste Group Ansprüche auf den Kapitalbetrag der Schuldverschreibungen

 (a) nachrangig gegenüber allen anderen gegenwärtigen oder zukünftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Instrumenten oder Verbindlichkeiten sind, die nicht in die Kategorie von Verbindlichkeiten gemäß § 131 (3) Z 1 bis 3 BaSAG fallen oder bestimmungsgemäß fallen sollen;

 (b) gleichrangig (i) untereinander; und (ii) mit allen anderen gegenwärtigen oder zukünftigen Nicht Bevorrechtigten Nicht Nachrangigen Instrumenten, die in die Kategorie von Verbindlichkeiten gemäß § 131 (3) Z 1 bis 3 BaSAG fallen oder bestimmungsgemäß fallen sollen, sind; und

 (c) vorrangig gegenüber allen gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus (i) Stammaktien und anderen Instrumenten des harten Kernkapitals (Common Equity Tier 1) gemäß Artikel 28 CRR; (ii) Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1) gemäß Artikel 52 CRR; (iii) Instrumenten des Ergänzungskapitals (Tier 2) gemäß Artikel 63 CRR; und (iv) allen anderen nachrangigen Instrumenten oder Verbindlichkeiten der Erste Group.

Nachrangige Schuldverschreibungen stellen Instrumente des Ergänzungskapitals (Tier 2) gemäß Artikel 63 CRR dar und haben eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren und begründen direkte, unbesicherte und nachrangige Verbindlichkeiten. Die Schuldverschreibungen haben den gleichen Rang untereinander.

Im Falle der Insolvenz oder  Liquidation der Erste Group stehen die Zahlungspflichten im Rang nach den nicht-nachrangigen Gläubigern (einschließlich Nicht Bevorrechtigter Nicht Nachrangiger Instrumente) und den nachrangigen Gläubigern, deren Ansprüche gemäß ihren Bedingungen vorrangig gegenüber den Schuldverschreibungen sind oder vorrangig gegenüber den Schuldverschreibungen bezeichnet werden, und sie werden vorrangig gegenüber den Ansprüchen von Aktionären, Inhabern von (anderen) Instrumenten des harten Kernkapitals (Common Equity Tier 1) gemäß Artikel 28 CRR sowie Inhabern von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1) gemäß Artikel 52 CRR und allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten der Erste Group sein, die gemäß ihren Bedingungen nachrangig gegenüber den Schuldverschreibungen bezeichnet werden.

letztes Update 26.09.2023

Art

Fix oder FRN

ISIN

Fälligkeit

Laufzeit

Volumen in EUR Mio

Kupon

Hypothek. Pfandbrief

FIX

XS1845161790

26.06.2024

6

750

0,25%

Hypothek. Pfandbrief

FIX

XS1181448561

05.02.2025

10

500

0,75%

Hypothek. Pfandbrief

FIX

XS1807495608

17.04.2026

8

750

0,625%

Hypothek. Pfandbrief

FIX

XS1550203183

18.01.2027

10

750

0,625%

Hypothek. PfandbriefFIXAT0000A33MP911.10.20274,51.0003,125%

Hypothek. Pfandbrief

FIX

XS1750974658

17.01.2028

10

1.000

0,75%

Hypothek. Pfandbrief

FIX

AT0000A2UXM1

12.07.2028

6,5

750

0,01%

Hypothek. Pfandbrief


FIX
AT0000A324F510.01.2029101.0003,25%

Hypothek. Pfandbrief

FIX

AT0000A2A6W3

11.09.2029

10

500

0,01%

Hypothek. Pfandbrief

FIX

AT0000A2CDT6

15.01.2030

10

750

0,10%

Hypothek. Pfandbrief



FIX
AT0000A306J419.09.203087502,50%

Hypothek. Pfandbrief

FIX

AT0000A286W1

15.05.2034

15

500

0,875%

Hypothek. Pfandbrief

FIX

AT0000A1UXN9

12.01.2037

15

750

0,50%

Senior Preferred

FIX

XS1982725159

16.04.2024

5

500

0,375%

Senior Preferred

FIX

AT0000A2JAF6

16.09.2025

5

500

0,05%

Senior PreferredFIXAT0000A2WVQ207.04.202645001,5%

Senior Preferred

FIX

AT0000A2GH08

13.05.2027

7

750

0,875%

Sustainable Senior Preferred

FIX

AT0000A2RAA0

17.05.2028

7

500

0,125%

Senior Preferred

FIX

AT0000A2KW37

16.11.2028

8NC7

750

0,1%

Senior PreferredFIXAT0000A2SUH114.09.202985000,25%
Senior PreferredFIXAT0000A34QR430.05.20307NC65004,25%
Green Senior PreferredFIXAT0000A3256216.01.20318NC77504,00%

Senior Preferred

FIX

AT0000A2N837

27.01.2031

10

750

0,25%

Senior Non-Pref.

FIX

XS2000538343

22.05.2026

7

500

0,875%

Art

Fix oder FRN

ISIN

Erste Kündigungs-möglichkeit

Laufzeit

Volumen in EUR Mio

Kupon

T2

FIX to FRN

XS2083210729

10.06.2025

10.5NC5.5

500

1,0% /
5y EUR MS+130bp

T2

FIX to FRN

AT0000A2J645

08.06.2026

11NC6

500

1,625% /
5y EUR MS+210bp

T2

FIX to FRN

AT0000A2U543

15.08.2027

11NC6

500

0,875% /
5y EUR MS+110bp

T2FIX to FRNAT0000A2YA2907.03.202811NC65004,0% /
5y EUR MS+255bp

AT1

FIX

XS1597324950

15.04.2024

perpNC7

500

6,5%

AT1

FIX

XS1961057780

15.10.2025

perpNC6.5

500

5,125%

AT1

FIX

XS2108494837

15.04.2027

perpNC7.2

500

3,375%

AT1FIXAT0000A2L58315.10.2027perpNC7.47504,25%

AT1

FIX

AT0000A36XD5

15.10.2028

perpNC5.6

500

8,50%

Im Dezember 2013 verbriefte die Erste Group Bank AG einen Teil des Autoleasing Portfolios der EBV Leasing GmbH, eine Tochtergesellschaft der EGB. Edelweiss 2013-1 war die erste ABS Transaktion für EGB seit Edelweiss I in 2003 mit einem Volumen von EUR 266,9 Mio. und strukturiert in 4 Tranchen mit AAA bis BB+ Ratings.