Director's Dealings
Mit Anwendbarkeit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) am 3. Juli 2016 werden Director's Dealings nicht mehr von der FMA, sondern vom Emittenten veröffentlicht. Die meldepflichtige Person muss die Director's Dealings Meldung an den Emittenten und die FMA übermitteln. Im Anschluss veröffentlicht der Emittent die Meldung gem Art 19 Abs 3 MAR.
Letztes Update: 16. Dezember 2024