29. Hauptversammlung Erste Group Bank AG
Die Hauptversammlung der Erste Group Bank AG findet am Mittwoch, den 18. Mai 2022, 10:00 Uhr (MESZ) statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft am Erste Campus, 1100 Wien, Am Belvedere 1.
Die Mitglieder des Vorstands haben nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, aufgrund des Andauerns der COVID-19-Pandemie, der Unmöglichkeit, deren weiteren Verlauf vorherzusehen und der Notwendigkeit von Planungssicherheit bei der Organisation einer Hauptversammlung die bestehende gesetzliche Regelung zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Die Hauptversammlung der Erste Group Bank AG wird daher auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der teilnehmenden Personen als „virtuelle Hauptversammlung“ durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei der ordentlichen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 18. Mai 2022 Aktionär:innen nicht physisch anwesend sein können.
Sofern nichts anderes festgehalten wird, handelt es sich bei den englischen Texten um Übersetzungen der deutschsprachigen Originale. Im Fall von Abweichungen ist der deutsche Text maßgeblich.
Sollten Sie weitere Informationen zur Hauptversammlung benötigen, dürfen wir Sie auf unsere Info-Hotline zur Hauptversammlung +43 5 0100 6 - 16386 verweisen.
Wir bitten die Aktionär:innen um besondere Beachtung der Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.
29. Hauptversammlung Erste Group Bank AG
Die Hauptversammlung der Erste Group Bank AG findet am Mittwoch, den 18. Mai 2022, 10:00 Uhr (MESZ) statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft am Erste Campus, 1100 Wien, Am Belvedere 1.
Die Mitglieder des Vorstands haben nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, aufgrund des Andauerns der COVID-19-Pandemie, der Unmöglichkeit, deren weiteren Verlauf vorherzusehen und der Notwendigkeit von Planungssicherheit bei der Organisation einer Hauptversammlung die bestehende gesetzliche Regelung zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Die Hauptversammlung der Erste Group Bank AG wird daher auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der teilnehmenden Personen als „virtuelle Hauptversammlung“ durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei der ordentlichen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 18. Mai 2022 Aktionär:innen nicht physisch anwesend sein können.
Sofern nichts anderes festgehalten wird, handelt es sich bei den englischen Texten um Übersetzungen der deutschsprachigen Originale. Im Fall von Abweichungen ist der deutsche Text maßgeblich.
Sollten Sie weitere Informationen zur Hauptversammlung benötigen, dürfen wir Sie auf unsere Info-Hotline zur Hauptversammlung +43 5 0100 6 - 16386 verweisen.
Wir bitten die Aktionär:innen um besondere Beachtung der Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.
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TOP 1 Vorlage (Konzern-) Jahresabschluss
TOP 1 Vorlage (Konzern-) Jahresabschluss
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TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
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TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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TOP 5 Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers
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TOP 6 Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021
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TOP 7 Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
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TOP 8 Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung in Punkt 8.3
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TOP 9 Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung in Punkt 5
TOP 10 Änderungen der Satzung
TOP 11 Wahlen in den Aufsichtsrat
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