Bei Vertragsabschluss ist es oft schwierig einzuschätzen, ob der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nachkommen wird. Dieses Risiko können Sie durch eine Bankgarantie absichern. Diese sichert vertraglich festgelegte Verpflichtungen des Schuldners ab. Die Erste Group garantiert Ihnen dabei als Begünstigten die Zahlung, falls Ihr Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Bankgarantien im Auslandsgeschäft
Bankgarantien sind Instrumente, um finanzielle Schäden durch das Ausbleiben von Leistungen Dritter auszugleichen. Sie schließen dabei als Begünstigter mit der Erste Group einen Vertrag ab, und wir garantieren Ihnen die Zahlung, falls ein bestimmter Erfolg – z.B. durch einen Lieferanten – nicht eintritt.
Ihre Vorteile
- Abstrakt – losgelöst vom Grundgeschäft
- Unwiderruflichkeit
- Sicherungsinstrument
Eine Garantie kann sowohl direkt an den Begünstigten, als auch indirekt über eine zwischengeschaltene Bank ausgestellt werden. Die zwingende Involvierung einer lokalen Bank ist in bestimmten Ländern eine Notwendigkeit und mit höheren Kosten verbunden. Bei der indirekten Garantie besteht somit kein Rechtsverhältnis zwischen der Bank des Garantieauftraggebers und dem Begünstigten.
Garantiearten
- Bietungsgarantie
- Anzahlungsgarantie
- Lieferungs- und Leistungsgarantie
- Zahlungsgarantie
- Vertragserfüllungsgarantie
- Gewährleistungsgarantie
- Haftrücklassgarantie
- Zollamtsgarantie
Ein weiteres Sicherungsinstrument mit Garantiecharakter ist der Stand-by Letter of Credit, der in der Struktur jedoch einem Dokumentenakkreditiv ähnlich ist.
Die Erste Group unterstützt Sie sowohl als Auftraggeber als auch als Begünstigter diverser Garantien und hilft Ihnen, Ihre Garantietexte zu formulieren und prüfen.