ESG & SDG
Environmental Social Governance
Ziele für nachhaltige Entwicklung
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) wurden 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen aufgestellt und sollen bis 2030 erreicht werden. Im Mittelpunkt der Agenda steht eine Liste von 17 SDGs, die sich mit globalen Herausforderungen wie der Beendigung von Armut und Hunger, der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden oder der Qualität der Bildung befassen. Sie verweisen auch auf die Notwendigkeit, sich für die Menschenrechte und den Schutz der Umwelt einzusetzen.
Monitoring
Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, die Fortschritte bei der Verwirklichung der SDGs im EU-Kontext zu überwachen. Seit der Aufnahme des ersten Indikators (Mai 2017) hat Eurostat die Weiterentwicklung des Indikatorrahmens, einschließlich jährlicher Überwachungsmaßnahmen, geleitet. Der SDG-Monitoring-Bericht soll eine objektive Bewertung der Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der SDGs liefern.
Status
Jedem SDG in einem Land wird ein Status zugewiesen, der sich aus der Aggregation aller Indikatoren des spezifischen Ziels ergibt und in Relation zum EU-Durchschnitt gesetzt wird. Es handelt sich um ein relatives Maß, das bis zu einem gewissen Grad auch von den natürlichen Gegebenheiten und historischen Entwicklungen eines jeden Landes abhängt. Es sei darauf hingewiesen, dass ein hoher Status nicht bedeutet, dass ein Land kurz davor steht, ein bestimmtes SDG zu erreichen, sondern er signalisiert, dass es besser abschneidet als der EU-Durchschnitt.
Fortschritt
Der Fortschrittswert für jedes SDG in einem Land basiert auf den durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten aller bewerteten Indikatoren für das jeweilige Ziel in den letzten fünf Jahren. Es handelt sich also um ein absolutes Maß, das nicht von den Fortschritten anderer Länder beeinflusst wird.
Charts CEE Region
Die CEE-Region macht in den meisten der Kategorien gute Fortschritte. Sie geht die Probleme der Armut und des Hungers gut an, erzielt aber auch gute Ergebnisse in Kategorien wie nachhaltige Städte und Gemeinden oder menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum. Die Region sollte sich stärker auf die Qualität der Bildung oder die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern konzentrieren, denn in diesen Kategorien scheint sie am meisten zurückzubleiben.
Stand der Daten: Juni 2024.
SDG 1
Keine Armut
Beseitigung der Armut in all ihren Erscheinungsformen. Es sieht gemeinsamen Wohlstand, einen grundlegenden Lebensstandard und Sozialschutzleistungen für alle Menschen, einschließlich der ärmsten und schwächsten, vor. Das Ziel besteht darin, gleiche Rechte und gleichen Zugang zu wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen zu gewährleisten.
- Anteil der Bevölkerung, der unterhalb der internationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht, Alter, Beschäftigungsstatus und geografischer Lage (Stadt/Land)
- Anteil der Bevölkerung, der unter der nationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht und Alter
- Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben
- Anteil der Bevölkerung, der durch Sozialschutzuntergrenzen/-systeme abgedeckt ist, nach Geschlecht, unterschieden nach Kindern, Arbeitslosen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, Neugeborenen, Opfern von Arbeitsunfällen sowie armen und gefährdeten Personen
- Anteil der Bevölkerung, der in Haushalten mit Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen lebt
- Anteil der gesamten erwachsenen Bevölkerung mit gesicherten Besitzrechten an Land, (a) mit rechtlich anerkannten Dokumenten und (b) die ihre Rechte an Land als sicher ansehen, nach Geschlecht und Art des Besitzes
- Anzahl der Todesfälle, Vermissten und direkt betroffenen Personen, die auf Katastrophen zurückzuführen sind, pro 100.000 Einwohner
- Direkte wirtschaftliche Verluste aufgrund von Katastrophen im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP)
- Anzahl der Staaten, die nationale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit dem Sendai-Rahmenprogramm zur Verringerung des Katastrophenrisikos 2015–2030 beschließen und umsetzen
- Anteil der Kommunalverwaltungen, die lokale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit den nationalen Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos annehmen und umsetzen
- Gesamtzuschüsse der öffentlichen Entwicklungshilfe aller Geber, die sich auf die Armutsbekämpfung konzentrieren, als Anteil am Bruttonationaleinkommen des Empfängerlandes
- Anteil der staatlichen Gesamtausgaben für Grundleistungen (Bildung, Gesundheit und Sozialschutz)
- Öffentliche Sozialausgaben zugunsten der Armen
1. Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen
2. Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken
3. Umsetzung nationaler Gegebenheiten entsprechender Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen
4. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Eigentum und Verfügungsgewalt über Land und andere Vermögensformen, Erbschaften, natürliche Ressourcen, geeignete neue Technologien und Finanzdienstleistungen, einschließlich Mikrofinanzierung, haben
5. Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen stärken und ihre Gefährdung und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern
a. Gewährleistung einer erheblichen Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen, auch durch eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, angemessene und vorhersehbare Mittel für die Durchführung von Programmen und politischen Maßnahmen zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen zur Verfügung zu stellen
b. Schaffung solider politischer Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen
SDG 2
Kein Hunger
Beseitigung von Hunger und Unterernährung und Gewährleistung des Zugangs zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Nahrungsmitteln. Die Verwirklichung dieses Ziels hängt weitgehend von der Förderung nachhaltiger Produktionssysteme und der Erhöhung der Investitionen in die ländliche Infrastruktur sowie in die landwirtschaftliche Forschung und Entwicklung ab.
- Verbreitung von Unterernährung
- Verbreitung der mäßigen oder schweren Ernährungsunsicherheit in der Bevölkerung, gemäß der Erfahrungsskala für Ernährungsunsicherheit (FIES)
- Verbreitung von Wachstumshemmung (Größe für das Alter <-2 Standardabweichung vom Median des Standards für das Wachstum von Kindern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ) bei Kindern unter 5 Jahren
- Verbreitung der Unterernährung (Gewicht im Verhältnis zur Körpergröße >+2 oder <-2 Standardabweichung vom Median der WHO-Wachstumsstandards für Kinder) bei Kindern unter 5 Jahren, nach Art (Auszehrung und Übergewicht)
- Verbreitung der Anämie bei Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren, nach Schwangerschaftsstatus (in Prozent)
- Produktionsvolumen pro Arbeitseinheit nach Größenklassen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Durchschnittseinkommen von Kleinproduzenten von Nahrungsmitteln, nach Geschlecht und indigenem Status
- Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, die produktiv und nachhaltig bewirtschaftet wird
- Anzahl der pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, die in mittel- oder langfristigen Konservierungseinrichtungen gesichert sind
- Anteil der lokalen Arten, die als vom Aussterben bedroht eingestuft sind
- Agrarorientierungs-Index für Staatsausgaben
- Summe der öffentlichen Leistungen (öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) plus sonstige öffentliche Ausgaben) für den Landwirtschaftssektor
- Landwirtschaftliche Exportsubventionen
- Indikator für Preisanomalien bei Lebensmitteln
1. Bis 2030 den Hunger beenden und den Zugang aller Menschen, insbesondere der Armen und der Menschen in prekären Situationen, einschließlich der Kleinkinder, zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Nahrungsmitteln das ganze Jahr über gewährleisten
2. Bis 2030 alle Formen der Unterernährung beseitigen, einschließlich der Erreichung der international vereinbarten Ziele in Bezug auf die Unterernährung und Auszehrung von Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und die Ernährungsbedürfnisse von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen berücksichtigen
3. Bis 2030 Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität und der Einkommen von Kleinproduzenten von Nahrungsmitteln, insbesondere von Frauen, indigenen Völkern, bäuerlichen Familienbetrieben, Viehzüchtern und Fischern, u. a. durch sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Land, anderen produktiven Ressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten und Möglichkeiten der Wertschöpfung und außerlandwirtschaftlichen Beschäftigung
4. Bis 2030 Gewährleistung nachhaltiger Lebensmittelproduktionssysteme und Anwendung widerstandsfähiger landwirtschaftlicher Praktiken, die die Produktivität und Produktion steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, extreme Wetterbedingungen, Dürre, Überschwemmungen und andere Katastrophen stärken und die Bodenqualität schrittweise verbessern
5. Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen, Nutz- und Haustieren und den mit ihnen verwandten wildlebenden Arten zu erhalten, u. a. durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu genetischen Ressourcen und dem damit verbundenen traditionellen Wissen sowie die faire und gerechte Aufteilung der sich daraus ergebenden Vorteile zu fördern, wie international vereinbart
a. Erhöhung der Investitionen, auch durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, in die ländliche Infrastruktur, die landwirtschaftliche Forschung und Beratung, die Technologieentwicklung und Genbanken für Pflanzen und Tiere, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, zu steigern
b. Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den Weltagrarmärkten zu korrigieren und zu verhindern, u.a. durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung, im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde
c. Maßnahmen zu ergreifen, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Lebensmittelmärkte und ihrer Derivate zu gewährleisten und den rechtzeitigen Zugang zu Marktinformationen, auch über Lebensmittelreserven, zu erleichtern, um dazu beizutragen, extreme Preisschwankungen bei Lebensmitteln zu begrenzen
SDG 3
Gesundheit und Wohlbefinden
Gewährleistung von Gesundheit und Förderung des Wohlbefindens für alle Menschen jeden Alters durch Verbesserung der reproduktiven Gesundheit, der Gesundheit von Müttern und Kindern, Beendigung von Epidemien schwerer übertragbarer Krankheiten und Reduzierung nicht übertragbarer und psychischer Krankheiten. Außerdem wird dazu aufgerufen, verhaltensbedingte und umweltbedingte Risikofaktoren für die Gesundheit zu verringern.
- Sterblichkeitsrate von Müttern
- Anteil der Geburten, die von medizinischem Fachpersonal betreut werden
- Sterblichkeitsrate unter 5 Jahren
- Neonatale Sterblichkeitsrate
- Zahl der HIV-Neuinfektionen pro 1.000 nicht infizierte Einwohner, nach Geschlecht, Alter und Risikogruppe
- Tuberkulose-Inzidenz pro 100.000 Einwohner
- Malaria-Inzidenz pro 1.000 Einwohner
- Hepatitis-B-Inzidenz pro 100.000 Einwohner
- Anzahl der Personen mit Behandlungsbedarf bei vernachlässigten Tropenkrankheiten
- Sterblichkeitsrate aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder chronischen Atemwegserkrankungen
- Sterblichkeitsrate infolge von Suizid
- Deckung von Behandlungsmaßnahmen (pharmakologische, psychosoziale und Rehabilitations- und Nachsorgeleistungen) bei Drogenkonsumstörungen
- Alkoholkonsum pro Kopf (ab 15 Jahren) innerhalb eines Kalenderjahres in Litern reinen Alkohols
- Todesrate aufgrund von Verletzungen im Straßenverkehr
- Anteil der Frauen im gebärfähigen Alter (15-49 Jahre), die ihren Bedarf an Familienplanung mit modernen Methoden decken können
- Geburtenrate bei Jugendlichen (im Alter von 10-14 Jahren; im Alter von 15-19 Jahren) pro 1.000 Frauen in dieser Altersgruppe
- Versorgung mit grundlegenden Gesundheitsdiensten
- Anteil der Bevölkerung mit hohen Haushaltsausgaben für Gesundheit als Anteil an den gesamten Haushaltsausgaben oder -einkommen
- Sterblichkeitsrate aufgrund von Luftverschmutzung in Haushalten und in der Umgebung
- Sterblichkeitsrate infolge von Kontakt mit verunreinigtem Wasser, unzureichenden sanitären Verhältnissen und mangelnder Hygiene (Gefährdung durch unzureichende Leistungen im Bereich „Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH)“ für alle)
- Sterblichkeitsrate aufgrund unbeabsichtigter Vergiftungen
- Altersstandardisierte Verbreitung des aktuellen Tabakkonsums bei Personen im Alter von 15 Jahren und älter
- Anteil der Zielbevölkerung, der alle im jeweiligen nationalen Programm vorgesehenen Impfungen erhalten hat
- Öffentliche Entwicklungshilfe für medizinische Forschung und Basisgesundheit insgesamt
- Anteil der Gesundheitseinrichtungen, in denen ein Kernbestand an wichtigen unentbehrlichen Arzneimitteln dauerhaft verfügbar und erschwinglich ist
- Dichte und Verteilung des Gesundheitspersonals
- Kapazität der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und Bereitschaft für gesundheitliche Notfälle
- Prozentualer Anteil von Infektionen der Blutbahn durch ausgewählte antimikrobiell resistente Organismen
1. Bis 2030 Senkung der weltweiten Müttersterblichkeitsrate auf weniger als 70 pro 100.000 Lebendgeburten
2. Bis 2030 Beendigung der vermeidbaren Todesfälle bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren, wobei alle Länder anstreben, die Neugeborenensterblichkeit auf höchstens 12 pro 1.000 Lebendgeburten und die Sterblichkeit bei Kindern unter 5 Jahren auf höchstens 25 pro 1.000 Lebendgeburten zu senken
3. Bis 2030 Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen
4. Bis 2030 Reduzierung der vorzeitigen Sterblichkeit durch nicht übertragbare Krankheiten um ein Drittel durch Prävention und Behandlung sowie Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens
5. Stärkung der Prävention und Behandlung von Drogenmissbrauch, einschließlich des Missbrauchs von Betäubungsmitteln und schädlichem Alkoholkonsum
6. Bis 2020 Halbierung der Zahl der weltweit durch Straßenverkehrsunfälle verursachten Todesfälle und Verletzungen
7. Bis 2030 Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, sowie Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme
8. Erreichen einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, einschließlich einer finanziellen Risikoabsicherung, des Zugangs zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und des Zugangs zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und erschwinglichen grundlegenden Arzneimitteln und Impfstoffen für alle
9. Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Krankheiten aufgrund von gefährlichen Chemikalien, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und -kontaminierung erheblich reduzieren
a. Stärkung der Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums in allen Ländern, soweit dies angemessen ist
b. Unterstützung der Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln gegen übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten, von denen in erster Linie die Entwicklungsländer betroffen sind, Zugang zu erschwinglichen grundlegenden Arzneimitteln und Impfstoffen im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, in der das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt wird, die Bestimmungen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in vollem Umfang zu nutzen und insbesondere den Zugang zu Arzneimitteln für alle zu gewährleisten
c. Die Finanzierung des Gesundheitswesens und die Einstellung, Entwicklung, Ausbildung und Bindung des Gesundheitspersonals in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten, erheblich zu verbessern
d. Stärkung der Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, für Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken
SDG 4
Qualität der Bildung
Förderung von Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle und Gewährleistung des Zugangs zu einer gerechten und hochwertigen Bildung in allen Lebensphasen sowie Erhöhung der Zahl junger Menschen und Erwachsener, die über die für Beschäftigung, menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Das Ziel sieht auch die Beseitigung der geschlechts- und einkommensbedingten Ungleichheiten beim Zugang zur Bildung vor.
- Anteil der Kinder und Jugendlichen a) in den Klassen 2/3, b) am Ende der Primarstufe und c) am Ende der Sekundarstufe I, die mindestens ein Mindestniveau in i) Lesen und ii) Mathematik erreichen, nach Geschlecht
- Abschlussquote (Primarbereich, Sekundarbereich I, Sekundarbereich II)
- Anteil der Kinder im Alter von 24-59 Monaten mit altersgemäßer Entwicklung hinsichtlich Gesundheit, Lernens und psychosozialen Wohlbefindens, nach Geschlecht
- Teilnahmequote am organisierten Lernen (ein Jahr vor dem offiziellen Schuleintrittsalter), nach Geschlecht
- Teilnahmequote von Jugendlichen und Erwachsenen an formalen und nicht formalen Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen in den letzten 12 Monaten, nach Geschlecht
- Anteil der Jugendlichen und Erwachsenen mit Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Kenntnissen, nach Art der Kenntnisse
- Gleichstellungsindizes (weiblich/männlich, ländlich/städtisch, unterstes/oberstes Wohlstandsquintil und andere wie Behindertenstatus, indigene Völker und Konfliktbetroffene, sobald Daten verfügbar sind) für alle Bildungsindikatoren auf dieser Liste, die aufgeschlüsselt werden können
- Anteil der Bevölkerung einer bestimmten Altersgruppe, der mindestens ein bestimmtes Niveau an funktionalen (a) Lese- und Schreib- und (b) Rechenkenntnissen erreicht, nach Geschlecht
- Umfang, in dem i) Bildung zur Weltbürgerschaft (Global Citizenship Education) und ii) Bildung für nachhaltige Entwicklung in a) nationale Bildungspolitik, b) Lehrpläne, c) Ausbildung von Lehrkräften und d) Leistungsbewertung der Lernenden integriert sind
- Anteil der Schulen mit Basisversorgung, nach Art der Versorgungsleistung
- Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe für Stipendien nach Sektor und Art des Studiums
- Anteil der Lehrer mit den erforderlichen Mindestqualifikationen, nach Bildungsniveau
1. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen eine kostenlose, gerechte und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu relevanten und effektiven Lernergebnissen führt
2. Bis 2030 soll sichergestellt werden, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Entwicklung, Betreuung und Vorschulerziehung haben, damit sie für die Grundschulbildung bereit sind
3. Bis 2030 Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs aller Frauen und Männer zu erschwinglicher und hochwertiger technischer, beruflicher und tertiärer Bildung, einschließlich Hochschulbildung
4. Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen, die über die für Beschäftigung, menschenwürdige Arbeitsplätze und Unternehmertum erforderlichen Fähigkeiten, einschließlich technischer und beruflicher Fähigkeiten, verfügen, erheblich steigern
5. Bis 2030 Beseitigung der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Bildungswesen und Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung für sozial Schwache, einschließlich Menschen mit Behinderungen, indigener Völker und Kinder in prekären Situationen
6. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der Erwachsenen, sowohl Männer als auch Frauen, Lese-, Schreib- und Rechenkenntnisse erwerben
7. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung erforderlich sind, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensstile, Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, Förderung einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgertum und Wertschätzung der kulturellen Vielfalt und des Beitrags der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung
a. Bau und Modernisierung von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und ein sicheres, gewaltfreies, integratives und effektives Lernumfeld für alle bieten
b. Bis 2020 die Zahl der Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und die afrikanischen Länder, für die Aufnahme eines Studiums der Hochschulbildung, einschließlich der Berufsausbildung und der Programme in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, Technik, Ingenieurwesen und Naturwissenschaften, in den Industrieländern und anderen Entwicklungsländern weltweit erheblich erhöhen
c. Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften deutlich erhöhen, auch durch internationale Zusammenarbeit bei der Lehrerausbildung in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern
SDG 5
Geschlechtergleichstellung
Die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, indem alle Formen von Diskriminierung, Gewalt und schädlichen Praktiken gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich beendet werden. Sie fordert außerdem die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen und gleiche Chancen auf Führungspositionen auf allen Ebenen der politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsfindung.
- Ob es einen rechtlichen Rahmen zur Förderung, Durchsetzung und Überwachung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts gibt oder nicht
- Anteil der jemals in einer Partnerschaft lebenden Frauen und Mädchen im Alter von 15 Jahren und älter, die in den letzten 12 Monaten körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt durch einen derzeitigen oder früheren Intimpartner erlitten haben, aufgeschlüsselt nach Art der Gewalt und nach Alter
- Anteil der Frauen und Mädchen im Alter von 15 Jahren und älter, die in den vorangegangenen 12 Monaten sexuelle Gewalt durch andere Personen als einen Intimpartner erlitten haben, nach Alter und Ort des Geschehens
- Anteil der Frauen im Alter von 20-24 Jahren, die vor dem Alter von 15 und vor dem Alter von 18 Jahren verheiratet oder in einer Partnerschaft waren
- Anteil der Mädchen und Frauen im Alter von 15-49 Jahren, die an ihren Genitalien verstümmelt/beschnitten wurden, nach Alter
- Anteil der Zeit, die für unbezahlte Haus- und Pflegearbeit aufgewendet wird, nach Geschlecht, Alter und Wohnort
- Anteil der von Frauen besetzten Sitze in (a) nationalen Parlamenten und (b) lokalen Regierungen
- Anteil der Frauen in Führungspositionen
- Anteil der Frauen im Alter von 15-49 Jahren, die ihre eigenen informierten Entscheidungen in Bezug auf sexuelle Beziehungen, die Verwendung von Verhütungsmitteln und die reproduktive Gesundheitsversorgung treffen
- Anzahl der Länder mit Gesetzen und Vorschriften, die Frauen und Männern ab 15 Jahren den uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung, Information und Aufklärung garantieren
- (a) Anteil an der Agrarbevölkerung mit Eigentum oder gesicherten Rechten an landwirtschaftlichen Flächen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht; und (b) Frauenanteil unter den Eigentümern oder Rechteinhabern landwirtschaftlicher Flächen, nach Art der Nutzungs- und Besitzrechte
- Anteil der Länder, in denen der rechtliche Rahmen (einschließlich des Gewohnheitsrechts) die Gleichberechtigung von Frauen in Bezug auf Landbesitz und/oder -kontrolle garantiert
- Anteil der Personen, die ein Mobiltelefon besitzen, nach Geschlecht
- Anteil der Staaten mit Systemen zur Verfolgung und Veröffentlichung von Mittelzuwendungen für die Geschlechtergleichstellung und Förderung der Selbstbestimmung der Frauen
1. Beendigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall
2. Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich, einschließlich Menschenhandel sowie sexueller und anderer Formen der Ausbeutung
3. Abschaffung aller schädlichen Praktiken wie Kinder-, Früh- und Zwangsheirat sowie Genitalverstümmelung bei Frauen
4. Anerkennung und Wertschätzung unbezahlter Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, Infrastruktur und sozialer Schutzmaßnahmen sowie die Förderung geteilter Verantwortung im Haushalt und in der Familie, soweit dies auf nationaler Ebene angemessen ist
5. Gewährleistung der uneingeschränkten und effektiven Beteiligung von Frauen und ihrer Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungspositionen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben
6. Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gemäß dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung und der Aktionsplattform von Peking sowie den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen
a. Durchführung von Reformen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften
b. Verstärkter Einsatz von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologie, zur Förderung der Selbstbestimmung von Frauen
c. Beschluss und Stärkung solider politischer Maßnahmen und durchsetzbarer Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen
SDG 6
Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen
Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sicherem und erschwinglichem Trinkwasser, sanitären Einrichtungen und Hygiene sowie Beendigung der offenen Defäkation. Außerdem sollen die Wasserqualität und die Effizienz der Wassernutzung verbessert und eine nachhaltige Entnahme und Versorgung mit Süßwasser gefördert werden.
- Anteil der Bevölkerung, der sicher verwaltete Trinkwasserversorgungsdienste nutzt
- Anteil der Bevölkerung, der (a) eine sichere Abwasserentsorgung und (b) eine Möglichkeit zum Händewaschen mit Wasser und Seife nutzt
- Anteil der sicher behandelten häuslichen und industriellen Abwässer
- Anteil der Gewässer mit guter Wasserqualität
- Veränderung der Wassernutzungseffizienz im Laufe der Zeit
- Grad der Wasserbelastung: Süßwasserentnahme im Verhältnis zu den verfügbaren Süßwasserressourcen
- Grad der integrierten Wasserbewirtschaftung
- Anteil der grenzüberschreitenden Wassereinzugsgebiete mit einer operativen Vereinbarung zur Wasserkooperation
- Veränderung des Umfangs von wasserbezogenen Ökosystemen im Laufe der Zeit
- Höhe der öffentlichen Entwicklungshilfe im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Teil eines von der Regierung koordinierten Ausgabenplans ist
- Anteil der lokalen Verwaltungseinheiten mit etablierten und operativen Strategien und Verfahren zur Beteiligung der Gemeinden am Wasser- und Abwassermanagement
1. Bis 2030 allgemeiner und gerechter Zugang zu sicherem und erschwinglichem Trinkwasser für alle
2. Bis 2030 Zugang zu angemessenen und gerechten sanitären Einrichtungen und Hygienemaßnahmen für alle und Beendigung der Notdurftverrichtung im Freien unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und Menschen in prekären Situationen
3. Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern
4. Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren erheblich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Versorgung mit Süßwasser sicherstellen, um der Wasserknappheit entgegenzuwirken und die Zahl der Menschen, die unter Wasserknappheit leiden, erheblich zu verringern
5. Bis 2030 Umsetzung der integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen auf allen Ebenen, gegebenenfalls auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit
6. Bis 2030 Schutz und Wiederherstellung von wasserverbundenen Ökosystemen, einschließlich Bergen, Wäldern, Feuchtgebieten, Flüssen, Grundwasserleitern und Seen
a. Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Aufbau von Kapazitäten für wasser- und abwasserbezogene Aktivitäten und Programme ausbauen, u. a. in den Bereichen Wassergewinnung, Entsalzung, Wassereffizienz, Abwasserbehandlung, Recycling und Wiederverwendung von Technologien
b. Unterstützung und Stärkung der Beteiligung der lokalen Gemeinschaften an der Verbesserung der Wasser- und Abwasserbewirtschaftung
SDG 7
Erschwingliche und saubere Energie
Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu modernen Energiedienstleistungen, Verbesserung der Energieeffizienz und Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien. Um den Übergang zu einem erschwinglichen, zuverlässigen und nachhaltigen Energiesystem zu beschleunigen, das diese Anforderungen erfüllt, müssen die Länder den Zugang zu Forschung und Technologie im Bereich der sauberen Energie erleichtern und Investitionen in ressourcen- und energieeffiziente Lösungen und eine kohlenstoffarme Energieinfrastruktur fördern.
- Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu Elektrizität
- Anteil der Bevölkerung, der primär saubere Brennstoffe und Technologien nutzt
- Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch
- Energieintensität gemessen an der Primärenergie und dem BIP
- Internationale Finanzströme in Entwicklungsländer zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich sauberer Energien und der Erzeugung erneuerbarer Energien, auch in Hybridsystemen
- Installierte Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Entwicklungsländern (in Watt pro Kopf)
1. Bis 2030 Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu erschwinglichen, zuverlässigen und modernen Energiedienstleistungen
2. Bis 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien am globalen Energiemix deutlich erhöhen
3. Bis 2030 Verdoppelung der weltweiten Steigerungsrate bei der Energieeffizienz
a. Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zu Forschung und Technologie im Bereich der sauberen Energie, einschließlich erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und fortschrittlicher und sauberer Technologie für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologie fördern
b. Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Förderprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen
SDG 8
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Anerkennung der Bedeutung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und eines hohen Niveaus an wirtschaftlicher Produktivität für die Schaffung gut bezahlter, hochwertiger Arbeitsplätze sowie für die Ressourceneffizienz in Verbrauch und Produktion. Das Ziel fordert Möglichkeiten für Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit und die Förderung der Arbeitnehmerrechte und eines sicheren Arbeitsumfelds.
- Jährliche Wachstumsrate des realen BIP pro Kopf
- Jährliche Wachstumsrate des realen BIP je Erwerbstätigen
- Anteil der informellen Erwerbstätigkeit an der Erwerbstätigkeit insgesamt, nach Sektor und Geschlecht
- Rohstoff-Fußabdruck, Rohstoff-Fußabdruck pro Kopf und Rohstoff-Fußabdruck im Verhältnis zum BIP
- Inländische Materialnutzung, inländische Materialnutzung pro Kopf und inländische Materialnutzung im Verhältnis zum BIP
- Durchschnittlicher Stundenverdienst von Arbeitnehmern, nach Geschlecht, Alter, Beruf und Menschen mit Behinderungen
- Arbeitslosenquote, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen
- Anteil der Jugendlichen (im Alter von 15-24 Jahren), die sich nicht in der allgemeinen oder beruflichen Bildung befinden
- Anteil und Anzahl der Kinder im Alter von 5-17 Jahren, die Kinderarbeit leisten, nach Geschlecht und Alter
- Tödliche und nicht-tödliche Arbeitsunfälle pro 100.000 Arbeitnehmer, nach Geschlecht und Migrantenstatus
- Grad der nationalen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte (Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen) auf der Grundlage von Textquellen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und nationalen Rechtsvorschriften, nach Geschlecht und Migrantenstatus
- Anteil des im Tourismusbereich direkt erwirtschafteten BIP am gesamten BIP und Wachstumsrate
- (a) Anzahl der Geschäftsbankfilialen pro 100.000 Erwachsene und (b) Anzahl der Geldautomaten pro 100.000 Erwachsene
- Anteil der Erwachsenen (15 Jahre und älter) mit einem Konto bei einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut oder bei einem Anbieter mobiler Gelddienstleistungen
- Zusagen und Auszahlungen im Rahmen der Handelshilfe
- Existenz einer entwickelten und operationalisierten nationalen Strategie für Jugendbeschäftigung, als eigenständige Strategie oder als Teil einer nationalen Beschäftigungsstrategie
1. Aufrechterhaltung des Pro-Kopf-Wirtschaftswachstums im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 % in den am wenigsten entwickelten Ländern
2. Erzielung eines höheren Niveaus wirtschaftlicher Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation, u.a. durch Konzentration auf Sektoren mit hoher Wertschöpfung und hoher Arbeitsintensität
3. Förderung einer entwicklungsorientierten Politik, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützt und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben fördert, auch durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen
4. Schrittweise Verbesserung der globalen Ressourceneffizienz in Verbrauch und Produktion bis 2030 und Bemühen um die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Umweltzerstörung im Einklang mit dem 10-Jahres-Rahmenprogramm für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion, wobei die Industrieländer die Führung übernehmen sollten
5. Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, auch für junge Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen
6. Bis 2020 den Anteil der Jugendlichen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung sind, erheblich reduzieren
7. Sofortige und wirksame Maßnahmen zur Abschaffung der Zwangsarbeit, zur Beendigung der modernen Sklaverei und des Menschenhandels sowie zur Gewährleistung des Verbots und der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten, zu ergreifen und bis 2025 die Kinderarbeit in all ihren Formen zu beenden
8. Schutz der Arbeitnehmerrechte und Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds für alle Arbeitnehmer, einschließlich Wanderarbeitnehmern, insbesondere weiblichen Wanderarbeitnehmern, und Arbeitnehmern in prekären Beschäftigungsverhältnissen
9. Bis 2030 Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und Produkte fördert
10. Stärkung der Kapazitäten der inländischen Finanzinstitute, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu fördern und zu erweitern
a. Die im Rahmen der Handelshilfe gewährte Unterstützung für die Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderem durch den erweiterten integrierten Rahmenplan für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder
b. Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung entwickeln und umsetzen und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen
SDG 9
Industrie, Innovation und Infrastruktur
Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur, Förderung einer integrativen und nachhaltigen Industrialisierung und Anerkennung der Bedeutung von Forschung und Innovation für die Suche nach dauerhaften Lösungen für soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen.
- Anteil der Landbevölkerung, der in einem Umkreis von 2 km von einer ganzjährig befahrbaren Straße wohnt
- Passagier- und Frachtaufkommen nach Verkehrsträgern
- Wertschöpfung des verarbeitenden Gewerbes im Verhältnis zum BIP und zum Pro-Kopf-Einkommen
- Anteil der Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe an der Gesamtbeschäftigung
- Anteil des Kleingewerbes an der gesamten industriellen Wertschöpfung
- Anteil der Kleinunternehmen, die über ein Darlehen oder eine Kreditlinie verfügen
- CO2-Emissionen pro Einheit der Wertschöpfung
- Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Verhältnis zum BIP
- Forscher (in Vollzeitäquivalenten) pro Million Einwohner
- Gesamte öffentliche internationale Unterstützung (öffentliche Entwicklungshilfe plus andere öffentliche Mittel) für die Infrastruktur
- Anteil der Wertschöpfung der Mittel- und Hochtechnologieindustrie an der Gesamtwertschöpfung
- Anteil der Bevölkerung, der durch ein Mobilfunknetz abgedeckt ist, nach Technologie
1. Entwicklung einer qualitativ hochwertigen, zuverlässigen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastrukturen, zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des menschlichen Wohlergehens, wobei der Schwerpunkt auf einem erschwinglichen und gerechten Zugang für alle liegt
2. Eine integrative und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten deutlich zu erhöhen und ihren Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern zu verdoppeln
3. Verbesserung des Zugangs von kleinen Industrie- und anderen Unternehmen, insbesondere in Entwicklungsländern, zu Finanzdienstleistungen, einschließlich erschwinglicher Kredite, und ihrer Integration in Wertschöpfungsketten und Märkte
4. Bis 2030 Modernisierung der Infrastruktur und Umrüstung der Industrie, um sie nachhaltig zu machen, mit erhöhter Ressourceneffizienz und verstärkter Einführung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten Maßnahmen ergreifen sollten
5. Ausbau der wissenschaftlichen Forschung, Verbesserung der technologischen Fähigkeiten der Industriesektoren in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, einschließlich der Förderung von Innovationen bis 2030 und einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung pro 1 Million Einwohner sowie der öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung
a. Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in Entwicklungsländern durch verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung für afrikanische Länder, die am wenigsten entwickelten Länder, Binnenentwicklungsländer und kleine Inselentwicklungsstaaten
b. Unterstützung der einheimischen Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern, u.a. durch die Gewährleistung eines günstigen politischen Umfelds für u.a. die industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im Rohstoffbereich
c. Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie deutlich verbessern und in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen universellen und erschwinglichen Internetzugang schaffen
SDG 10
Verringerte Ungleichheiten
Beseitigung von Ungleichheiten innerhalb und zwischen Ländern. Es fordert die Staaten auf, Ungleichheiten in Bezug auf Einkommen und aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder anderem Status innerhalb eines Landes zu verringern. Das Ziel befasst sich auch mit Ungleichheiten zwischen den Ländern, einschließlich solcher, die mit der Vertretung zusammenhängen, und fordert die Erleichterung einer geordneten und sicheren Migration und Mobilität von Menschen.
- Wachstumsraten der Haushaltsausgaben oder des Pro-Kopf-Einkommens der untersten 40 Prozent der Bevölkerung und der Gesamtbevölkerung
- Anteil der Bevölkerung, dessen Einkommen weniger als 50 Prozent des Medians beträgt, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen
- Anteil der Bevölkerung, der angibt, sich in den letzten 12 Monaten aufgrund eines nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften verbotenen Diskriminierungsgrundes persönlich diskriminiert oder belästigt gefühlt zu haben
- Anteil der Arbeit am BIP
- Umverteilungswirkung der Fiskalpolitik
- Indikatoren zur Finanzstabilität
- Anteil der Mitglieder und Stimmrechte der Entwicklungsländer in internationalen Organisationen
- Vom Arbeitnehmer zu tragende Einstellungskosten im Verhältnis zum Monatseinkommen im Zielland
- Anzahl der Staaten mit einer Migrationspolitik, die eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen ermöglicht
- Anzahl der Menschen, die während der Migration in ein internationales Zielland gestorben oder verschwunden sind
- Anteil der Flüchtlinge an der Bevölkerung, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern
- Anteil der Zolltarifpositionen, die auf Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern und Entwicklungsländern mit Zollfreiheit angewandt werden
- Gesamte Finanzströme für Entwicklung, nach Empfänger- und Geberländern und Art des Zahlungsstroms (z. B. öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA), ausländische Direktinvestitionen und sonstige Finanzströme)
- Überweisungskosten im Verhältnis zum überwiesenen Betrag
1. Bis 2030 schrittweise Erzielung und Aufrechterhaltung eines Einkommenswachstums der unteren 40 % der Bevölkerung, das über dem nationalen Durchschnitt liegt
2. Bis 2030 die soziale, wirtschaftliche und politische Eingliederung aller Menschen ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ihrer Rasse, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres wirtschaftlichen oder sonstigen Status stärken und fördern
3. Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung der Ungleichheiten bei den Ergebnissen, unter anderem durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter Gesetze, Politiken und Maßnahmen in diesem Bereich
4. Politische Maßnahmen ergreifen, insbesondere in den Bereichen Steuern, Löhne und Sozialschutz, und schrittweise mehr Gleichheit erreichen
5. Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Umsetzung dieser Vorschriften verstärken
6. Gewährleistung einer stärkeren Vertretung und Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um wirksamere, glaubwürdigere, rechenschaftspflichtige und legitimere Institutionen zu schaffen
7. Erleichterung einer geordneten, sicheren, regelmäßigen und verantwortungsvollen Migration und Mobilität von Menschen, unter anderem durch die Umsetzung einer geplanten und gut gesteuerten Migrationspolitik
a. Umsetzung des Grundsatzes der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Vereinbarungen der Welthandelsorganisation
b. Förderung der öffentlichen Entwicklungshilfe und der Finanzströme, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen, in die Staaten, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselstaaten und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren nationalen Plänen und Programmen
c. Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen
SDG 11
Nachhaltige Städte und Gemeinden
Städte und andere Siedlungen so zu erneuern und zu planen, dass sie Chancen für alle bieten, mit Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Energie, Wohnraum, Verkehrsmitteln und öffentlichen Grünflächen, bei gleichzeitiger Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und der Umweltbelastung.
- Anteil der Stadtbevölkerung, der in Slums, informellen Siedlungen oder unzureichenden Wohnungen lebt
- Anteil der Bevölkerung, der bequemen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln hat, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen
- Verhältnis der Flächennutzungsrate zur Bevölkerungswachstumsrate
- Anteil der Städte mit einer regulär und demokratisch funktionierenden Struktur für die Direktbeteiligung der Zivilgesellschaft an Stadtplanung und -management
- Pro-Kopf-Gesamtausgaben für die Erhaltung, den Schutz und die Bewahrung des gesamten Kultur- und Naturerbes, aufgeschlüsselt nach Finanzierungsquellen (öffentlich, privat), Art des Erbes (Kultur- und Naturerbe) und Regierungsebene (national, regional und lokal/kommunal)
- Anzahl der Katastrophen zugeschriebenen Todesopfer, vermissten Personen und direkt betroffenen Personen je 100 000 Einwohner/ -innen
- Katastrophen zugeschriebene direkte wirtschaftliche Schäden im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP)
- Katastrophen zugeschriebene a) Schäden an kritischen Infrastrukturen und b) Zahl der Unterbrechungen der Grundversorgung
- Anteil der in kontrollierten Anlagen gesammelten und entsorgten festen Siedlungsabfälle am gesamten Siedlungsabfallaufkommen, nach Städten
- Jahresmittelwerte von Feinstaub (z. B. PM2,5 und PM10) in Städten (bevölkerungsgewichtet)
- Durchschnittlicher Anteil der bebauten Fläche der Städte, der als Freiraum zur öffentlichen Nutzung für alle zur Verfügung steht, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen
- Anteil der Personen, die in den vorangegangenen 12 Monaten Opfer von körperlicher oder sexueller Belästigung wurden, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Behindertenstatus und Ort des Geschehens
- Anzahl der Länder, die über eine nationale Stadtentwicklungspolitik oder regionale Entwicklungspläne verfügen, die (a) auf die Bevölkerungsdynamik reagieren, (b) eine ausgewogene Raumentwicklung gewährleisten und (c) den lokalen Haushaltsspielraum vergrößern
- Anzahl der Länder, die nationale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit dem Sendai-Rahmen zur Verringerung des Katastrophenrisikos 2015-2030 annehmen und umsetzen
- Anteil der Kommunalverwaltungen, die lokale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit den nationalen Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos annehmen und umsetzen
- Es wurde kein geeigneter Indikator vorgeschlagen. Die globale statistische Gemeinschaft wird aufgefordert, an der Entwicklung eines Indikators zu arbeiten, der für die umfassende Überprüfung im Jahr 2025 vorgeschlagen werden könnte. Siehe E/CN.3/2020/2, Absatz 23
1. Bis 2030 Zugang zu angemessenem, sicherem und erschwinglichem Wohnraum und zu grundlegenden Dienstleistungen für alle sicherstellen und Slums sanieren
2. Bis 2030 Zugang zu sicheren, erschwinglichen, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle, Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen
3. Bis 2030 Stärkung einer integrativen und nachhaltigen Urbanisierung und der Kapazitäten für eine partizipative, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -verwaltung in allen Ländern
4. Verstärkte Anstrengungen zum Schutz und zur Bewahrung des Kultur- und Naturerbes der Welt
5. Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen
6. Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung
7. Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, gewährleisten
a. Förderung positiver wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten durch Stärkung der nationalen und regionalen Entwicklungsplanung
b. Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Strategien und Pläne für Inklusion, Ressourceneffizienz, Abschwächung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel sowie Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen annehmen und umsetzen, deutlich erhöhen und im Einklang mit dem Sendai-Rahmen für die Verringerung des Katastrophenrisikos 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln und umsetzen
c. Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder, auch durch finanzielle und technische Hilfe, beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Verwendung lokaler Materialien
SDG 12
Verantwortungsbewusster Konsum und Produktion
Gewährleistung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster, wobei ein umfassendes Maßnahmenpaket von Unternehmen, politischen Entscheidungsträgern, Forschern und Verbrauchern zur Anpassung an nachhaltige Praktiken gefordert wird. Sie sieht eine nachhaltige Produktion und einen nachhaltigen Verbrauch vor, die auf fortschrittlichen technologischen Kapazitäten, Ressourceneffizienz und einer Verringerung der globalen Abfälle beruhen.
- Anzahl der Länder, die politische Instrumente zur Unterstützung des Übergangs zu nachhaltigem Verbrauch und nachhaltiger Produktion entwickeln, annehmen oder umsetzen
- Rohstoff-Fußabdruck, Rohstoff-Fußabdruck pro Kopf und Rohstoff-Fußabdruck im Verhältnis zum BIP
- Inländische Materialnutzung, inländische Materialnutzung pro Kopf und inländische Materialnutzung im Verhältnis zum BIP
- (a) Index der Lebensmittelverluste und (b) Index der Lebensmittelverschwendung
- Anzahl der Vertragsparteien internationaler multilateraler Umweltübereinkommen über gefährliche Abfälle und andere Chemikalien, die ihren Zusagen und Verpflichtungen zur Übermittlung von Informationen gemäß den jeweiligen Übereinkommen nachkommen
- (a) Pro-Kopf-Aufkommen an gefährlichen Abfällen und b) Anteil der behandelten gefährlichen Abfälle, aufgeschlüsselt nach Behandlungsarten
- Nationale Recyclingquote, Tonnen recycelten Materials
- Anzahl der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen
- Grad der nachhaltigen öffentlichen Beschaffungspolitik und Umsetzung des Aktionsplans
- Ausmaß, in dem (i) Bildung für Weltbürgerschaft und (ii) Bildung für nachhaltige Entwicklung in (a) der nationalen Bildungspolitik, (b) den Lehrplänen, (c) der Lehrerausbildung und (d) der Bewertung der Schüler berücksichtigt werden
- Installierte Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Entwicklungsländern (in Watt pro Kopf)
- Einführung von Standard-Rechnungslegungsinstrumenten zur Überwachung der wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit im Tourismus
- Höhe der Subventionen für fossile Brennstoffe pro Einheit des BIP (Produktion und Verbrauch)
1. Umsetzung des 10-Jahres-Rahmenprogramms für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei alle Länder Maßnahmen ergreifen und die Industrieländer die Führung übernehmen und die Entwicklung und die Fähigkeiten der Entwicklungsländer berücksichtigt werden
2. Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
3. Bis 2030 Halbierung der weltweiten Pro-Kopf-Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel und bei den Verbrauchern und Verringerung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Nachernteverluste
4. Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken
5. Bis 2030 erhebliche Verringerung des Abfallaufkommens durch Vermeidung, Verringerung, Recycling und Wiederverwendung
6. Ermutigung von Unternehmen, insbesondere von großen und transnationalen Unternehmen, zur Einführung nachhaltiger Praktiken und zur Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtszyklus
7. Förderung eines nachhaltigen öffentlichen Beschaffungswesens im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten
8. Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über die relevanten Informationen und das Bewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung und einen Lebensstil im Einklang mit der Natur verfügen
a. Unterstützung der Entwicklungsländer beim Ausbau ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten, um zu nachhaltigeren Verbrauchs- und Produktionsmustern überzugehen
b. Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf die nachhaltige Entwicklung entwickeln und anwenden
c. Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden
SDG 13
Maßnahmen zum Klimaschutz
Umsetzung der Verpflichtung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, bis zur Mitte des Jahrhunderts eine klimaneutrale Welt zu schaffen, um die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C - mit einem Ziel von 1,5°C - im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten zu begrenzen. Außerdem sollen die Widerstandsfähigkeit und die Anpassungsfähigkeit der Länder gegenüber klimabedingten Naturgefahren und den daraus resultierenden Katastrophen gestärkt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder liegt.
- Anzahl der Katastrophen zugeschriebenen Todesopfer, vermissten Personen und direkt betroffenen Personen je 100 000 Einwohner
- Anzahl der Länder, die nationale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit dem Sendai-Rahmen zur Verringerung des Katastrophenrisikos 2015-2030 annehmen und umsetzen
- Anteil der Kommunalverwaltungen, die lokale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit den nationalen Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos annehmen und umsetzen
- Anzahl der Länder mit national festgelegten Beiträgen, langfristigen Strategien, nationalen Anpassungsplänen, Strategien, die in Anpassungsmitteilungen und nationalen Mitteilungen aufgeführt sind
- Gesamte Treibhausgasemissionen pro Jahr
- Ausmaß, in dem (i) Bildung für Weltbürgerschaft und (ii) Bildung für nachhaltige Entwicklung in (a) der nationalen Bildungspolitik, (b) den Lehrplänen, (c) der Lehrerausbildung und (d) der Bewertung der Schüler berücksichtigt werden
- Bereitgestellte und mobilisierte Beträge in US-Dollar pro Jahr im Verhältnis zu dem weiterhin bestehenden kollektiven Mobilisierungsziel von 100 Milliarden Dollar bis 2025
- Anzahl der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern mit national festgelegten Beiträgen, langfristigen Strategien, nationalen Anpassungsplänen, in Anpassungsmitteilungen genannten Strategien und nationalen Mitteilungen
1. Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern
2. Integration von Maßnahmen zum Klimawandel in nationale Politiken, Strategien und Planungen
3. Verbesserung der Bildung, der Sensibilisierung und der personellen und institutionellen Kapazitäten für die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung, die Verringerung der Auswirkungen und die Frühwarnung
a. Umsetzung der von den Industrieländern im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen eingegangenen Verpflichtung, bis 2020 gemeinsam 100 Mrd. USD jährlich aus allen Quellen zu mobilisieren, um die Bedürfnisse der Entwicklungsländer im Zusammenhang mit sinnvollen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und Transparenz bei der Umsetzung zu erfüllen und den Grünen Klimafonds durch seine Kapitalisierung so bald wie möglich voll funktionsfähig zu machen
b. Förderung von Mechanismen zum Aufbau von Kapazitäten für eine wirksame Planung und Bewältigung des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselstaaten unter besonderer Berücksichtigung von Frauen, Jugendlichen und lokalen und marginalisierten Gemeinschaften
SDG 14
Leben unter Wasser
Für CEE Region ausgenommen.
- (a) Küsteneutrophierungsindex und (b) Konzentration von Plastikmüll
- Anzahl der Staaten, die ökosystembasierte Ansätze zur Bewirtschaftung von Meeresgebieten anwenden
- Durchschnittlicher Säuregehalt des Meeres (pH-Wert), gemessen an einer vereinbarten Reihe repräsentativer Probenahmestationen
- Anteil der Fischbestände innerhalb des biologisch nachhaltigen Niveaus
- Umfang von Schutzgebieten im Verhältnis zu Meeresgebieten
- Umsetzungsgrad internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei
- Nachhaltige Fischerei im Verhältnis zum BIP in kleinen Inselentwicklungsländern, am wenigsten entwickelten Ländern und allen Ländern
- Anteil des gesamten Forschungsbudgets, der für die Forschung im Bereich der Meerestechnologie bereitgestellt wird
- Grad der Anwendung eines rechtlichen/ regulatorischen/ politischen/ institutionellen Rahmens, der die Zugangsrechte der kleinen Fischerei anerkennt und schützt
- Anzahl der Staaten, die bei der Ratifizierung, Annahme und Durchführung von ozeanbezogenen Übereinkünften zur Umsetzung des Völkerrechts, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist, durch rechtliche, politische und institutionelle Rahmenbedingungen Fortschritte zugunsten der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen machen
1. Bis 2025 Verhinderung und deutliche Verringerung der Meeresverschmutzung jeglicher Art, insbesondere durch vom Land ausgehende Aktivitäten, einschließlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung
2. Bis 2020 nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der Meeres- und Küstenökosysteme, um erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden, u. a. durch Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, und Ergreifung von Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung, um gesunde und produktive Ozeane zu erreichen
3. Minimierung und Bewältigung der Auswirkungen der Ozeanversauerung, unter anderem durch verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen
4. Bis 2020 wirksame Regulierung des Fischfangs und Beendigung der Überfischung, der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und der destruktiven Fischereipraktiken sowie Umsetzung von wissenschaftlich fundierten Bewirtschaftungsplänen, um die Fischbestände so schnell wie möglich wieder auf ein Niveau zu bringen, das zumindest den höchstmöglichen Dauerertrag gemäß ihren biologischen Merkmalen ermöglicht
5. Bis 2020 Erhaltung von mindestens 10 % der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit nationalem und internationalem Recht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen
6. Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen bilden sollte
7. Bis 2030 den wirtschaftlichen Nutzen der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen für die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderem durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus
a. Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse, Entwicklung von Forschungskapazitäten und Transfer von Meerestechnologie unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für den Transfer von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Meere zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselstaaten und der am wenigsten entwickelten Länder, zu erhöhen
b. Zugang für kleine handwerkliche Fischer zu Meeresressourcen und Märkten
c. Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern und zu diesem Zweck das Völkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158 des Dokuments "Die Zukunft, die wir wollen" hingewiesen wird
SDG 15
Leben an Land
Schutz, Wiederherstellung und Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Land-, Binnengewässer- und Bergökosystemen. Dazu gehören Bemühungen um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die Eindämmung der Entwaldung, die Bekämpfung der Wüstenbildung, die Wiederherstellung degradierter Flächen und Böden, die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Schutz bedrohter Arten.
- Anteil der Waldfläche an der Gesamtlandfläche
- Anteil der für die biologische Vielfalt an Land und im Süßwasser wichtigen Gebiete, die durch Schutzgebiete abgedeckt sind, nach Ökosystemtyp
- Fortschritte bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
- Anteil der degradierten Flächen an der Gesamtlandfläche
- Von Schutzgebieten erfasster Anteil der für die biologische Vielfalt bedeutsamen Gebiete in den Bergen
- Index der Grünbedeckung in den Bergen
- Rote-Liste-Index
- Anzahl der Staaten, die rechtliche, administrative und politische Rahmenbedingungen geschaffen haben, um Vorteile gerecht und gleichmäßig zu verteilen
- Anteil der gehandelten Wildtiere, die gewildert oder illegal gehandelt wurden
- Anteil der Staaten, die einschlägige nationale Rechtsvorschriften erlassen und angemessene Mittel für die Prävention oder Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten bereitstellen
- (a) Anzahl der Länder, die in ihren nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionsplänen nationale Ziele festgelegt haben, die mit dem Aichi-Biodiversitätsziel 2 des Strategischen Plans für die biologische Vielfalt 2011-2020 übereinstimmen oder diesem ähnlich sind, und die Fortschritte, die in Bezug auf diese Ziele gemeldet wurden; und b) Einbeziehung der biologischen Vielfalt in die nationalen Rechnungslegungs- und Berichterstattungssysteme, definiert als Umsetzung des Systems der umweltökonomischen Gesamtrechnung
- (a) Öffentliche Entwicklungshilfe für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und b) Einnahmen und Finanzmittel, die durch biodiversitätsrelevante Wirtschaftsinstrumente mobilisiert werden
- (a) Öffentliche Entwicklungshilfe für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und b) Einnahmen und Finanzmittel, die durch biodiversitätsrelevante Wirtschaftsinstrumente mobilisiert werden
- Anteil der gehandelten Wildtiere, die gewildert oder illegal gehandelt wurden
1. Bis 2020 Gewährleistung der Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung von Land- und Binnensüßwasserökosystemen und ihrer Leistungen, insbesondere von Wäldern, Feuchtgebieten, Gebirgen und Trockengebieten, im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen
2. Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Arten von Wäldern fördern, die Entwaldung stoppen, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit erheblich steigern
3. Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, abgetragene Flächen und Böden, einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen, wiederherstellen und sich um eine Welt bemühen, in der keine Bodendegradation stattfindet
4. Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme, einschließlich ihrer biologischen Vielfalt, sicherstellen, um ihre Fähigkeit zu verbessern, die für eine nachhaltige Entwicklung erforderlichen Leistungen zu erbringen
5. Umgehende und signifikante Maßnahmen ergreifen, um die Zerstörung natürlicher Lebensräume zu verringern, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und bis 2020 das Aussterben bedrohter Arten zu schützen und zu verhindern
6. Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
7. Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen
8. Bis 2020 Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und zur deutlichen Verringerung der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf Land- und Wasserökosysteme sowie Kontrolle oder Ausrottung der prioritären Arten
9. Bis 2020 Einbeziehung von Ökosystem- und Biodiversitätswerten in die nationale und lokale Planung, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Rechnungslegung
a. Mobilisierung und erhebliche Aufstockung der finanziellen Mittel aus allen Quellen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
b. Mobilisierung erheblicher Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen zur Finanzierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Schaffung angemessener Anreize für die Entwicklungsländer, um eine solche Bewirtschaftung voranzutreiben, auch zur Erhaltung und Wiederaufforstung
c. Verstärkung der weltweiten Unterstützung für die Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit geschützten Arten, u. a. durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinschaften, nachhaltige Lebensgrundlagen zu schaffen
SDG 16
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Förderung friedlicher und integrativer Gesellschaften auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, des Schutzes der Schwächsten, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung auf allen Ebenen. Außerdem sollen transparente, effiziente und rechenschaftspflichtige Institutionen geschaffen werden.
- Anzahl der Opfer von vorsätzlichen Tötungsdelikten pro 100.000 Einwohner, nach Geschlecht und Alter
- Konfliktbedingte Todesfälle pro 100.000 Einwohner, nach Geschlecht, Alter und Ursache
- Anteil der Bevölkerung, der in den letzten 12 Monaten (a) körperliche, (b) psychische und (c) sexuelle Gewalt erfahren hat
- Anteil der Bevölkerung, der sich sicher fühlt, wenn er alleine in seinem Wohngebiet unterwegs ist
- Anteil der Kinder im Alter von 1-17 Jahren, die im letzten Monat körperliche Bestrafung und/oder psychische Aggression durch Betreuungspersonen erfahren haben
- Anzahl der Opfer von Menschenhandel pro 100.000 Einwohner, nach Geschlecht, Alter und Form der Ausbeutung
- Anteil der jungen Frauen und Männer im Alter von 18-29 Jahren, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres sexuelle Gewalt erfahren haben
- Anteil der Opfer von Gewalttaten in den vorangegangenen 12 Monaten, die den zuständigen Behörden oder anderen offiziell anerkannten Mechanismen zur Konfliktbeilegung diese Gewalt angezeigt haben
- Nicht strafrechtlich verurteilte Inhaftierte im Verhältnis zur gesamten Gefängnisbevölkerung
- Anteil der Bevölkerung, der in den vorangegangenen zwei Jahren eine Streitigkeit durchlebt und einen formellen oder informellen Streitbeilegungsmechanismus in Anspruch genommen hat, nach Art des Mechanismus
- Gesamtwert der ein- und ausgehenden illegalen Finanzströme (in US-Dollar)
- Anteil der Personen, die in den letzten 12 Monaten mindestens einen Kontakt mit einem Amtsträger hatten und einem Amtsträger eine Bestechung gezahlt haben oder von einem Amtsträger um eine Bestechung gebeten wurden
- Anteil der Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten mindestens einen Kontakt mit einem Amtsträger hatten und einem Amtsträger Bestechungsgelder gezahlt haben oder von diesem Amtsträger um Bestechungsgelder gebeten wurden
- Primärausgaben des Staates im Verhältnis zum ursprünglich genehmigten Budget, nach Sektor (oder nach Haushaltscode oder Ähnlichem)
- Anteil der Bevölkerung, der mit seiner letzten Erfahrung mit öffentlichen Dienstleistungen zufrieden ist
- Anteil der Positionen in nationalen und lokalen Institutionen, einschließlich (a) der Legislative, (b) des öffentlichen Dienstes und (c) der Justiz, im Vergleich zur nationalen Verteilung, nach Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungen und Bevölkerungsgruppen
- Anteil der Bevölkerung, der der Meinung ist, dass die Entscheidungsfindung integrativ und responsiv ist, nach Geschlecht, Alter, Behinderung und Bevölkerungsgruppe
- Anteil der Mitglieder und Stimmrechte der Entwicklungsländer in internationalen Organisationen
- Anteil der Kinder unter 5 Jahren, deren Geburten bei einer Zivilbehörde registriert wurden, nach Alter
- Anzahl der überprüften Fälle von Tötung, Entführung, gewaltsamem Verschwinden, willkürlicher Inhaftierung und Folter von Journalisten, assoziiertem Medienpersonal, Gewerkschaftern und Menschenrechtsverteidigern in den letzten 12 Monaten
- Anzahl der Länder, die verfassungsmäßige, gesetzliche und/oder politische Garantien für den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen annehmen und umsetzen
- Vorhandensein unabhängiger nationaler Menschenrechtsinstitutionen im Einklang mit den Pariser Grundsätzen
- Anteil der Bevölkerung, der angibt, sich in den letzten 12 Monaten aufgrund eines nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften verbotenen Diskriminierungsgrundes persönlich diskriminiert oder belästigt gefühlt zu haben
1. Erhebliche Verringerung aller Formen von Gewalt und der damit verbundenen Todesfälle überall
2. Beendigung von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und allen Formen von Gewalt gegen Kinder und Folter
3. Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene und Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz für alle
4. Bis 2030 deutliche Verringerung der illegalen Finanz- und Waffenströme, verstärkte Einziehung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte und Bekämpfung aller Formen der organisierten Kriminalität
5. Erhebliche Verringerung von Korruption und Bestechung in all ihren Formen
6. Aufbau effizienter, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen auf allen Ebenen
7. Gewährleistung einer reaktionsfähigen, integrativen, partizipativen und repräsentativen Entscheidungsfindung auf allen Ebenen
8. Ausweitung und Stärkung der Beteiligung der Entwicklungsländer an den Institutionen der Weltordnungspolitik
9. Bis 2030 Schaffung einer legalen Identität für alle, einschließlich Geburtsregistrierung
10. Gewährleistung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen und Schutz der Grundfreiheiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkommen
a. Stärkung der einschlägigen nationalen Einrichtungen, auch durch internationale Zusammenarbeit, zum Aufbau von Kapazitäten auf allen Ebenen, insbesondere in Entwicklungsländern, zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität
b. Förderung und Durchsetzung von nicht diskriminierenden Gesetzen und Politiken für eine nachhaltige Entwicklung
SDG 17
Partnerschaft für die Ziele
Neubelebung der Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung. Das Ziel unterstreicht die Bedeutung globaler makroökonomischer Stabilität und die Notwendigkeit, finanzielle Ressourcen für die Entwicklungsländer aus internationalen Quellen sowie durch die Stärkung der inländischen Kapazitäten für die Steuererhebung zu mobilisieren. Es unterstreicht auch die Bedeutung des Handels für die Entwicklungsländer und gerechte Regeln für den internationalen Handel. SDG 17 unterstreicht darüber hinaus die Bedeutung des Zugangs zu Wissenschaft, Technologie und Innovation, insbesondere zu internetbasierter Informations- und Kommunikationstechnologie.
- Gesamte Staatseinnahmen im Verhältnis zum BIP, nach Quellen
- Durch inländische Steuern finanzierter Anteil des Staatshaushalts
- Öffentliche Netto-Entwicklungshilfe, insgesamt und für die am wenigsten entwickelten Länder, als Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE) der Geberländer des Entwicklungshilfeausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Ausländische Direktinvestitionen, öffentliche Entwicklungshilfe und Süd-Süd-Zusammenarbeit im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen
- Volumen der Rücküberweisungen (in US-Dollar) im Verhältnis zum gesamten BIP
- Anteil der Schuldentilgung im Verhältnis zu Waren- und Dienstleistungsexporten
- Anzahl der Länder, die Investitionsförderungsregelungen für Entwicklungsländer, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder, annehmen und umsetzen
- Festnetz-Breitbandabonnements je 100 Einwohner, nach Geschwindigkeit
- Gesamtbetrag der Mittel für Entwicklungsländer zur Förderung der Entwicklung, des Transfers, der Verbreitung und des Einsatzes umweltfreundlicher Technologien
- Anteil der Personen, die das Internet nutzen
- Dollarwert der finanziellen und technischen Hilfe (einschließlich Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation) für Entwicklungsländer
- Weltweiter gewichtete Durchschnittszölle
- Anteil der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten
- Gewichtete Durchschnittszölle der Entwicklungsländer, der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern
- Makroökonomisches Dashboard
- Anzahl der Länder, die über Mechanismen zur Verbesserung der politischen Kohärenz der nachhaltigen Entwicklung verfügen
- Ausmaß der Nutzung von ländereigenen Ergebnisrahmen und Planungsinstrumenten durch die Anbieter von Entwicklungszusammenarbeit
- Anzahl der Staaten, die Fortschritte bei Multi-Akteur-Überwachungsrahmen für entwicklungspolitische Wirksamkeit berichten, die das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützen
- Betrag in US-Dollar, der für öffentlich-private Partnerschaften im Infrastrukturbereich bereitgestellt wurde
- Indikator der statistischen Kapazitäten für die Überwachung der Nachhaltigkeitsziele
- Anzahl der Staaten, die über nationale statistische Rechtsvorschriften verfügen, die mit den Grundprinzipien der amtlichen Statistik übereinstimmen
- Anzahl der Länder mit einem nationalen Statistikplan, der vollständig finanziert ist und umgesetzt wird, nach Finanzierungsquelle
- Dollarwert aller für den Ausbau der statistischen Kapazitäten in den Entwicklungsländern bereitgestellten Mittel
- Anteil der Länder, die (a) in den letzten 10 Jahren mindestens eine Volks- und Wohnungszählung durchgeführt haben und (b) eine 100-prozentige Geburtenregistrierung und eine 80-prozentige Sterberegistrierung erreicht haben
Finanzen
1. Stärkung der Mobilisierung inländischer Ressourcen, auch durch internationale Unterstützung für Entwicklungsländer, um die inländischen Kapazitäten für die Erhebung von Steuern und anderen Einnahmen zu verbessern
2. Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen
3. Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel für Entwicklungsländer aus verschiedenen Quellen
4. Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern
5. Verabschiedung und Umsetzung von Investitionsförderungsregelungen für die am wenigsten entwickelten Länder
Technologie
6. Ausbau der regionalen und internationalen Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreiecks-Zusammenarbeit und des Zugangs zu Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie Verbesserung des Wissensaustauschs zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen, unter anderem durch eine bessere Koordinierung zwischen den bestehenden Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Erleichterung der Technologie
7. Förderung der Entwicklung, des Transfers, der Verbreitung und des Einsatzes umweltverträglicher Technologien in den Entwicklungsländern zu günstigen Bedingungen, auch zu Vorzugsbedingungen, wie sie im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden
8. Die Technologiebank und den Mechanismus zum Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 voll einsatzfähig zu machen und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologie, zu verbessern
Aufbau von Kapazitäten
9. Verstärkung der internationalen Unterstützung für die Umsetzung eines wirksamen und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, auch durch Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation
Handel
10. Förderung eines universellen, regelbasierten, offenen, nichtdiskriminierenden und gerechten multilateralen Handelssystems im Rahmen der Welthandelsorganisation, unter anderem durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda
11. Deutliche Steigerung der Exporte der Entwicklungsländer, insbesondere mit dem Ziel, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln
12. Die rechtzeitige Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation, indem u.a. sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen
Systemische Probleme
Politische und institutionelle Kohärenz
13. Stärkung der globalen makroökonomischen Stabilität, auch durch politische Koordinierung und Kohärenz
14. Verbesserung der politischen Kohärenz für eine nachhaltige Entwicklung
15. Respektierung des politischen Spielraums und der Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der Armut und zur nachhaltigen Entwicklung
Multi-Stakeholder-Partnerschaften
16. Ausbau der Globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung, ergänzt durch Multi-Stakeholder-Partnerschaften, die Wissen, Fachwissen, Technologie und finanzielle Ressourcen mobilisieren und gemeinsam nutzen, um die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu unterstützen
17. Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern
Daten, Überwachung und Rechenschaftspflicht
18. Bis 2020 die Unterstützung der Entwicklungsländer, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten, beim Aufbau von Kapazitäten verstärken, um die Verfügbarkeit hochwertiger, aktueller und zuverlässiger Daten, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und anderen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind, deutlich zu erhöhen
19. Bis 2030 auf bestehenden Initiativen aufbauen, um Messungen des Fortschritts bei der nachhaltigen Entwicklung zu entwickeln, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau statistischer Kapazitäten in den Entwicklungsländern unterstützen