SDG 1
Keine Armut
Beseitigung der Armut in all ihren Erscheinungsformen. Es sieht gemeinsamen Wohlstand, einen grundlegenden Lebensstandard und Sozialschutzleistungen für alle Menschen, einschließlich der ärmsten und schwächsten, vor. Das Ziel besteht darin, gleiche Rechte und gleichen Zugang zu wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen zu gewährleisten.
1. Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen
- Anteil der Bevölkerung, der unterhalb der internationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht, Alter, Beschäftigungsstatus und geografischer Lage (Stadt/Land)
2. Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken
- Anteil der Bevölkerung, der unter der nationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht und Alter
- Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben
3. Umsetzung nationaler Gegebenheiten entsprechender Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen
- Anteil der Bevölkerung, der durch Sozialschutzuntergrenzen/-systeme abgedeckt ist, nach Geschlecht, unterschieden nach Kindern, Arbeitslosen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, Neugeborenen, Opfern von Arbeitsunfällen sowie armen und gefährdeten Personen
4. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Eigentum und Verfügungsgewalt über Land und andere Vermögensformen, Erbschaften, natürliche Ressourcen, geeignete neue Technologien und Finanzdienstleistungen, einschließlich Mikrofinanzierung, haben
- Anteil der Bevölkerung, der in Haushalten mit Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen lebt
- Anteil der gesamten erwachsenen Bevölkerung mit gesicherten Besitzrechten an Land, (a) mit rechtlich anerkannten Dokumenten und (b) die ihre Rechte an Land als sicher ansehen, nach Geschlecht und Art des Besitzes
5. Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen stärken und ihre Gefährdung und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern
- Anzahl der Todesfälle, Vermissten und direkt betroffenen Personen, die auf Katastrophen zurückzuführen sind, pro 100.000 Einwohner
- Direkte wirtschaftliche Verluste aufgrund von Katastrophen im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP)
- Anzahl der Staaten, die nationale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit dem Sendai-Rahmenprogramm zur Verringerung des Katastrophenrisikos 2015–2030 beschließen und umsetzen
- Anteil der Kommunalverwaltungen, die lokale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit den nationalen Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos annehmen und umsetzen
a. Gewährleistung einer erheblichen Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen, auch durch eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, angemessene und vorhersehbare Mittel für die Durchführung von Programmen und politischen Maßnahmen zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen zur Verfügung zu stellen
- Gesamtzuschüsse der öffentlichen Entwicklungshilfe aller Geber, die sich auf die Armutsbekämpfung konzentrieren, als Anteil am Bruttonationaleinkommen des Empfängerlandes
- Anteil der staatlichen Gesamtausgaben für Grundleistungen (Bildung, Gesundheit und Sozialschutz)
b. Schaffung solider politischer Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen
- Öffentliche Sozialausgaben zugunsten der Armen
1. Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen
- Anteil der Bevölkerung, der unterhalb der internationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht, Alter, Beschäftigungsstatus und geografischer Lage (Stadt/Land)
2. Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken
- Anteil der Bevölkerung, der unter der nationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht und Alter
- Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben
3. Umsetzung nationaler Gegebenheiten entsprechender Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen
- Anteil der Bevölkerung, der durch Sozialschutzuntergrenzen/-systeme abgedeckt ist, nach Geschlecht, unterschieden nach Kindern, Arbeitslosen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, Neugeborenen, Opfern von Arbeitsunfällen sowie armen und gefährdeten Personen
4. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Eigentum und Verfügungsgewalt über Land und andere Vermögensformen, Erbschaften, natürliche Ressourcen, geeignete neue Technologien und Finanzdienstleistungen, einschließlich Mikrofinanzierung, haben
- Anteil der Bevölkerung, der in Haushalten mit Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen lebt
- Anteil der gesamten erwachsenen Bevölkerung mit gesicherten Besitzrechten an Land, (a) mit rechtlich anerkannten Dokumenten und (b) die ihre Rechte an Land als sicher ansehen, nach Geschlecht und Art des Besitzes
5. Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen stärken und ihre Gefährdung und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern
- Anzahl der Todesfälle, Vermissten und direkt betroffenen Personen, die auf Katastrophen zurückzuführen sind, pro 100.000 Einwohner
- Direkte wirtschaftliche Verluste aufgrund von Katastrophen im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP)
- Anzahl der Staaten, die nationale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit dem Sendai-Rahmenprogramm zur Verringerung des Katastrophenrisikos 2015–2030 beschließen und umsetzen
- Anteil der Kommunalverwaltungen, die lokale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit den nationalen Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos annehmen und umsetzen
a. Gewährleistung einer erheblichen Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen, auch durch eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, angemessene und vorhersehbare Mittel für die Durchführung von Programmen und politischen Maßnahmen zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen zur Verfügung zu stellen
- Gesamtzuschüsse der öffentlichen Entwicklungshilfe aller Geber, die sich auf die Armutsbekämpfung konzentrieren, als Anteil am Bruttonationaleinkommen des Empfängerlandes
- Anteil der staatlichen Gesamtausgaben für Grundleistungen (Bildung, Gesundheit und Sozialschutz)
b. Schaffung solider politischer Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen
- Öffentliche Sozialausgaben zugunsten der Armen